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Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt. Er hat eine Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und absolviert und entsprechende Prüfungen erfolgreich abgelegt.
Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Medizinstudiums mit dem Erhalt der Approbation, der Zulassung als Arzt. Während der anschließenden Weiterbildung muss der Arzt etwa 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen.
Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der zuständigen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält er offiziell den Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" (in manchen Bundesländern "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie"). Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde.
Allein dieser Titel ist geschützt. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.
Externer Link: Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
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